Aufsichtspflicht in der Kita
Aufsichtspflicht der Erzieher
Erzieher einer Kita sind mit dem Rechtsbegriff „Aufsichtspflicht“ tagtäglich konfrontiert. In dem Moment, wo Eltern ihre Kinder in die Kita bringen, übertragen sie dem Erzieher und der Kita die Aufsicht ihres Kindes. Doch was, wenn etwas passiert?
Eltern wissen um die Gratwanderung, den Kindern genügend Freiraum zur Entfaltung zu geben und der gleichzeitig andauernden Überwachung, um im Notfall eingreifen zu können. Mit zunehmendem Alter steigt auch das Verlangen nach Eigenständigkeit der Kinder. Ihre Charaktere bilden sich aus.
Während Eltern meist „nur“ auf ihre eigenen Kinder aufpassen, tragen Erzieher gleich für eine ganze Gruppe von Kindern die Verantwortung. Schnell schmeißen Eltern mit dem Aufsichtspflicht-Begriff um sich, wenn sie einen Anruf erhalten, das Kind sei vom Klettergerüst gefallen oder habe sich einen Finger in der Tür eingeklemmt. „Wie konnte das denn passieren?“
Inhalt der Aufsichtspflicht
Laut Rechtssprechung ist eine Kita oder ein Kindergarten in erster Linie zur Erziehung des Kindes gedacht und nicht zur reinen Beaufsichtigung. So richten sich der Umfang und die Art der Aufsicht nach den Erziehungsaufgaben. Das Maß der Aufsicht ist demnach situationsgebunden und vom Einzelfall abhängig. Kurz: Es gibt keine festen Regelungen in Bezug auf die Aufsichtspflicht in der Kita.