Aktueller Stand Teil 2
Kitas in Deutschland
Die Kindertagesbetreuung ist in Deutschland Teil der Kinder- und Jugendhilfe und beruht auf dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§§ 22-26 SGB VIII). Die Ausgestaltung erfolgt auf landesrechtlicher Ebene und sieht in der Regel eine unterschiedliche Beteiligung der Eltern vor. Träger einer Kita können die Kommunen, örtliche Kirchen oder freie Träger wie Caritas, DRK, Arbeiterwohlfahrt oder Elterninitiativen sein.
Kinder haben ab dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Platz in einer Kita. Dabei handelt es sich zunächst grundsätzlich um eine Betreuung von mindestens vier Stunden täglich. Gerade der Bereich der Betreuung der unter Dreijährigen befindet sich derzeit im Wandel und neue Kita-Plätze sollen auch für Kleinstkinder geschaffen werden.
Bildungspolitische Diskussion
Nicht erst PISA hat es deutlich gemacht, dass der Bereich der Kinderbetreuung neu strukturiert werden muss. Das Kinderförderungsgesetz (Kifög) sieht vor, dass ab 1.8.2013 jedes Kind zwischen ein und drei Jahren ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (in einer Krippe) haben soll. Derzeit wartet das Kifög noch auf die Zustimmung des Bundesrates, welche für Ende 2008 vorgesehen ist. Das Kifög sieht vor eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.
Durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung werden mehr Betreuungspersonen benötigt: von 80.000 Kita-Pflegepersonen kann ausgegangen werden, die bis 2013 gebraucht werden. Neben neuen Krippenplätzen wird dieser Bedarf vor allem durch Tagesmütter und die Förderung privater Träger gedeckt werden. 30 Prozent der Betreuungsplätze sollen in der öffentlichen Kindertagespflege geschaffen werden. Derzeit sind jedoch Umsetzungsprobleme und Verzögerungen im Ausbau der Kinderbetreuung zu bemerken.