Kinder bis zum 3. Lebensjahr
Betreuung für die Kleinsten – die Kinderkrippe
Bis 2013 soll jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz haben, ab 2013 sogar per Rechtsanspruch. Dies kann und soll Eltern ermöglichen, Beruf und Familie zu verbinden. Zeit, sich die gängigsten Kita-Modelle für die Kleinsten anzuschauen.
In der Betreuung der unter Dreijährigen ist die Kinderkrippe eine Möglichkeit für Eltern, ihr Kleinstkind institutionell betreuen zu lassen. Da die unterschiedlichsten Bezeichnungen für gleiche oder ähnliche Betreuungsformen existieren, kann dies die Suche immer wieder erschweren. Andere Betreuungsformen sind beispielsweise Kindernester, Spielgruppen, Krabbelstuben oder Krabbelgruppen. Formen einer privaten und individuellen Betreuung können eine Tagesmutter, ein Au-pair oder auch die Großeltern sein.
Kinder unter drei Jahre werden in einer Kinderkrippe betreut
Die Kinderkrippe ist eine Einrichtung oder Gruppe der Kindertagesbetreuung. Sie liefert ein familienergänzendes Angebot in der Ganztagsbetreuung für Kleinstkinder. Ausgebildete Erzieher oder Kinderkrankenpfleger und Kinderpfleger betreuen die unter Dreijährigen. Zuweilen ist eine zusätzliche Unterteilung in Liege-, Krabbel- und Laufkrippen zu bemerken. Dies sind Unterformen der Kinderkrippe und orientieren sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kleinstkindes. Selten gibt es reine Kinderkrippen, in der Regel sind sie an altersgemischte Gruppen oder Kindertagesstätten angegliedert.
Kosten für die Krippenbetreuung
Eltern zahlen für die Betreuung in einer Kinderkrippe einen einkommens- und ortabhängigen Elternbeitrag. Laut AOK für liegt dieser zwischen 70 und 425 Euro. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen, einen Arbeitgeberzuschuss oder eine (anteilige) Kostenübernahme durch das Jugendamt zu bekommen. Gerade in Großstädten fehlen ausreichende Krippenplätze, so dass es sich empfiehlt, schon das Ungeborene anzumelden, wenn Eltern eine Betreuung in einer Kinderkrippe wünschen.