Kinder von 3 bis 7 Jahren Teil 2
Definitionen der unterschiedlichen Betreuungsformen
Neben dem regulären Kindergarten (Teilzeitbetreuung) und der Kita (Ganztagsbetreuung) gibt es ganz spezielle Einrichtungen. Sonderpädagogische oder heilpädagogische Kindergärten oder Kitas haben sich auf die Förderung bestimmter Störungen spezialisiert. Vielfach handelt es sich dabei um einen integrativen Kindergarten oder eine integrative Kita. Es werden also Kinder mit und ohne Behinderung gleichzeitig betreut.
Immer mehr setzen sich auch Kindergärten und Kitas mit bestimmten pädagogischen Konzepten durch wie beispielsweise Waldorf, Montessori, Freinet oder Reggio. Aber auch ein Waldkindergarten ist nichts Ungewöhnliches mehr.
Die Kindergarten-Betreuung
Einen Kindergarten besuchen Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Dort treffen sie auf Gleichaltrige und lernen im täglichen Kontakt soziales Verhalten. Die Förderung und Erziehung im Kindergarten zielt vor allem auf die vorschulische Bildung und die Entwicklung des Kindes zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit ab.
Der Kindergarten tritt während der Betreuungszeit an die Stelle der elterlichen Erziehung, die das Erziehungsrecht durch einen (Betreuungs-)Vertrag an den Kindergarten übergeben haben. Je nach den Bedürfnissen der Eltern, wenn sie beispielsweise berufstätig sind oder studieren, werden die Kinder nur für einige Stunden oder den ganzen Tag betreut.
Ganztagsbetreuung im Osten und im Westen
Innerhalb Deutschlands ist ein deutliches West-Ost-Gefälle zu bemerken. Gerade in Ostdeutschland ist der Kindergarten meistens eine Ganztagseinrichtung. Vielfach wird dies auf die lange Tradition der Ganztagsbetreuung im System der DDR zurückgeführt, das diese Form der Betreuung und der Kindererziehung stärker umgesetzt und in den Alltag der Familien integriert hatte. Noch heute ist der Bereich der Ganztagsbetreuung in Ostdeutschland stärker ausgeprägt als in Westdeutschland.