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Kinder von 3 bis 7 Jahren

Kita, Kiga – alles klar?

Für Kinder im Vorschulalter gibt es im Prinzip zwei institutionelle Betreuungsangebote, die Eltern wahrnehmen können. Der Kindergarten bietet eine Teilzeit- und die Kindertagesstätte eine Ganztagsbetreuung an. Was passt zu Ihrem Kind?

Kinder wollen lernen. Dafür brauchen sie den Kontakt zu Gleichaltrigen, aber auch zu Erwachsenen. Gerade in Ein-Kind-Familien kann der Austausch mit Altersgenossen zu kurz kommen. Um dem Kind eine altersgerechte Förderung und Entwicklung zukommen zu lassen, sollte eine Betreuungsform gewählt werden, die sowohl den Kindes- als auch den Elterninteressen entspricht. Vor allem berufstätige oder alleinerziehende Eltern sind auf eine Betreuung außerhalb der Familie angewiesen.
Wer nicht die Großeltern oder Ersatzomas beauftragen, eine Tagesmutter beschäftigen oder ein Au-pair einstellen kann / will oder nicht über ein privates Betreuungsnetzwerk verfügt, der kann in der Regel zwischen Kindergarten (Kiga) und Kindertagesstätte (Kita) entscheiden, denn für Eltern von Kindern zwischen drei und sechs Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz von mindestens vier Stunden pro Tag.

Kita vs. Kiga

Rein formal lassen sich Kita und Kindergarten durch die Länge der Betreuungszeiten differenzieren. Eine Kita bietet eine Ganztagsbetreuung vom frühen Morgen bis zum Nachmittag (maximal zehn Stunden) an, wobei innerhalb einer Kita verschiedene Formen existieren und Altersstufen betreut werden können: Kinderkrippe, Kindergarten und Schulhort.
Ein Kindergarten beschränkt sich in der Regel auf eine Teilzeitbetreuung (maximal sechs Stunden), die entweder vormittags oder nachmittags stattfindet. Manch ein Kindergarten ermöglicht auch eine stundenweise Betreuung (Halbtagsbetreuung bis maximal vier Stunden) oder ein verlängertes Vormittagsangebot, das den Kindern ermöglicht, bis nach dem Mittagessen im Kindergarten zu bleiben. Daneben gibt es auch Ganztagskindergärten.

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