Schulkinder bis 12 Jahre
Das Schulhort – zwischen Lernen und Spielen
Kinder, die in ein Hort gehen, benötigen eine Betreuung vor, aber vor allem nach der Schule. Die Eltern sind meistens berufstätig. Im Hort können die Kinder unter pädagogischer Aufsicht ihre Hausaufgaben machen, bekommen zu essen und können spielen.
Sind die Eltern berufstätig, studieren oder sind anderweitig verpflichtet oder verhindert, kann die Betreuung in einem Hort eine gute und sinnvolle Alternative darstellen. Das Kind wird nach der Schule, in einigen Fällen auch vor der Schule, betreut, gefördert und unterstützt. Die konkreten Betreuungszeiten können regional ganz unterschiedlich sein. Für den Besuch des Hortes wird ein Elternbeitrag gezahlt. Private Betreuungsformen wie die Großeltern, eine Tagesmutter, ein Au-pair oder ein privates Netzwerk sind auch in der Betreuung von Schulkindern möglich. Was zu Ihrem Kind passt sollten Sie zusammen entscheiden.
Schulkinder bis zwölf werden im Hort betreut
Der Schulhort oder einfach nur Hort ist eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung. Als Teil der Jugendhilfe verfolgt der Hort einen sozialpädagogischen Ansatz und einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Das Personal in einem Hort setzt sich aus ausgebildeten Erziehern und Sozialpädagogen zusammen. Die einzelnen Kommunen sind verpflichtet, schulpflichtigen Kindern bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewähren.
Weitere Betreuungsformen von Schulkindern sind Schulkinderhäuser oder pädagogisch betreute Mittagstische, Musikschulen, Sportvereine, Freizeit- und Kulturangebote.