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Stand der Dinge Teil 2

Kita-Gebühren je nach Betreuungsumfang

Je nach der Betreuungsleistung oder dem zeitlichen Betreuungsumfang zahlen Eltern einen bestimmten Beitragssatz für den Platz in einer Kita. Doch je nach Kommune kann dieser Kita-Beitrag eben sehr unterschiedlich ausfallen. Die Berechnung eines Beitragssatzes anhand des Betreuungsumfangs könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen (Beispiel-Quelle: Welt Online):
Für einen Ganztagsplatz mit sieben bis neun Stunden Betreuung in der Kita fallen natürlich 100 Prozent des Beitragssatzes an, für einen fünf bis sieben Stunden Betreuung umfassenden Teilzeitplatz in der Regel 75 Prozent, für einen Halbtagsplatz 50 Prozent und für eine Betreuung von neun bis zu zwölf Stunden 115 Prozent. Ein Kita-Platz für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, kostet oft 120 Prozent des Beitragssatzes für Kinderbetreuung, ein Platz im Hort dagegen 60 Prozent.

Kita-Gebühren je nach Einkommen der Eltern

Ebenso unterschiedlich kann die Regelung der Kommunen bei der Staffelung der elterlichen Kita-Gebühren nach dem jeweiligen Einkommen ausfallen. Doch nicht alle Kommunen teilen die Kita-Gebühren nach dem Einkommen der Eltern ein oder gewähren Geschwisterermäßigungen. So staffeln beispielsweise viele Kommunen die elterlichen Beiträge nach 41 verschiedenen Einkommensgruppen oder gewähren ermäßigte Kita-Gebühren bei Geschwistern bis 18 Jahre. In solchen Fällen zahlen zum Beispiel Familien mit zwei Kindern vielleicht 80 Prozent, mit drei Kindern 60 Prozent und mit vier oder mehr Kindern 50 Prozent des eigentlichen Beitragssatzes für Kinderbetreuung.
Durch die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern und Kommunen lassen sich keine einheitliche Regelungen festhalten. In jedem Fall aber können Eltern die für sie je nach Region anfallenden Beiträge für Kinderbetreuung nach Paragraph 90 des achten Sozialgesetzbuchs vom Jugendamt prüfen lassen. Stellt das Jugendamt dabei die Kita-Gebühren als ‚unzumutbare finanzielle Belastung‘ heraus, besteht für die Eltern die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu beantragen.

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