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Stand der Dinge Teil 3

Steuerliche Möglichkeiten für Eltern bei den Kita-Gebühren

Bei der Steuer stehen Eltern bezüglich der Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder verschiedene Wege offen. Berufstätige Eltern können die Betreuungskosten ihrer Kinder bis zum sechsten Lebensjahr in der Regel als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben steuerlich absetzen, wenn die Kita-Gebühren über 1000 Euro liegen. Bei der Betreuung von Kindern zwischen sieben und 14 Jahren können berufstätige Eltern die Betreuungskosten dagegen meist grundsätzlich steuerlich geltend machen.

Die steuerlichen Regelungen werden allerdings häufig kritisiert, da alleinerziehende und / oder geringverdienende Eltern durch diese benachteiligt würden, weil durch die Abhängigkeit der Kita-Gebühren vom elterlichen Einkommen die steuerliche Ersparnis für Alleinerziehende und Geringverdiener geringer ausfällt.

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