Wer trägt die Kitas?

Die Frage nach dem Träger einer Kindertagesstätte ist nicht ganz unwichtig: Er entscheidet zum Beispiel über die Höhe der Elternbeiträge. Was ist die Aufgabe eines Trägers? Welche Unterschiede gibt es und worauf sollte man bei der Auswahl achten?  

Der Träger hat die Gesamtverantwortung für seine Kindertagesstätte: Er ist für den Bau der Kita zuständig, den Betrieb und die Betriebskosten sowie für Personal, Ausstattung der Räume und die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften. Der Träger stellt das Personal ein und fungiert als Arbeitgeber. Er ist für das pädagogische Konzept der Kita ebenso verantwortlich wie für die alltägliche, praktische Erziehungs- und Bildungsarbeit. Der Träger setzt außerdem die Höhe der Elternbeiträge fest.

Wer oder was ist aber der Träger einer Kita?

Viele Kitas werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Träger sind dann die jeweiligen Kommunen, also Städte oder Gemeinden. Die Kommunen können die Trägerschaft für Kindertagesstätten aber auch an Dritte übertragen. Neben öffentlichen Trägern gibt es deshalb auch eine Vielzahl gemeinnütziger oder privatwirtschaftlicher Organisationen, die als Träger von Kindertagestätten fungieren. Anstatt sie alle unter dem Label „nicht-öffentlich“ zu subsumieren, sollte man sich diese Formen der freien Trägerschaft genauer anschauen. Es gibt nämlich durchaus wichtige Unterschiede.
Als sogenannte freie Träger sind eigentlich vor allem Wohlfahrtsverbände, Vereine, Elterninitiativen und kirchliche Träger zu verstehen. Sie leisten einen finanziellen Eigenanteil, die Kitas werden aber außerdem durch staatliche Gelder bezuschusst. Neben solchen gemeinnützigen Trägern gibt es aber noch eine weitere Gruppe nicht-öffentlicher Träger: private, kommerzielle Anbieter, die allerdings von der öffentlichen Bezuschussung ausgeschlossen sind.

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