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Ausbau der Kinderbetreuung ist unterfinanziert

Ausbau der Kinderbetreuung ist unterfinanziert

 

Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter soll allen Kindern unter drei Jahren bis 2013 eingeräumt werden. Doch Zweifel an der Umsetzung werden in der letzten Zeit lauter.

Im April 2007 fand der sogenannte ‚Krippengipfel‘ statt, auf dem sich Bund, Länder und Kommunen auf den Ausbau der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen bis 2013 geeinigt: Sie sollen einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder die Betreuung bei einer Tagesmutter haben. Um dieses Ziel bis 2013 zu erfüllen, muss das Betreuungsangebot in ganz Deutschland verdreifacht werden. Die entstehenden Kosten von zwölf Millionen Euro sollen von jeweils zu einem Drittel von Bunde, Ländern und Kommunen getragen werden.

Nun haben 23 Städte und Kreise aus Nordrhein-Westfalen eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Münster eingereicht. Sie fordern, dass das Land nach Abzug der Bundesmittel die anfallenden Kosten tragen muss. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund meldet Zweifel an: Die von Bund und Ländern gesetzte Zielmarke 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Krippenplatz zur Verfügung zu stellen, nicht ausreiche, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Laut einer Umfrage wollen nämlich 66 Prozent aller Eltern ihr Kind in eine Kita geben.


27.01.10

Kita des Monats

Ort: Rosengarten, Niedersachsen

Motto: "Gebt den Kindern die Natur, so benutzen sie ihren Fantasie", ganzheitliche Harmonisierung durch die Natur

Schwerpunkt: Pädagogische Arbeit im Wald

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